Alltagsbegleitung & Service

Alltagsbegleitung - Hilfe für Angehörige und Pflegebedürftige

Unser Einsatz beginnt dort, wo die Arbeit des Pflegedienstes endet. Mit größtem Respekt für den Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, der noch im eigenen Haushalt lebt, bieten wir Unterstützung in ganz alltäglichen Dingen, helfen bei der Gestaltung des Tagesablaufs und bereichern so seinen Alltag. Das bedeutet, wir leisten Gesellschaft und begleiten bei Einkäufen, Freizeitaktivitäten oder Arztbesuchen und ermöglichen den zu betreuenden Personen somit, am sozialen Leben teilzunehmen.

Darüber hinaus fördern wir den Pflegebedürftigen, indem wir ihn ermuntern, seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten entsprechend, Aufgaben zu bewältigen, die er sich allein nicht mehr zutraut; sei es den Einkauf zu erledigen oder eine Mahlzeit zuzubereiten. Gemeinsam kochen und backen wir, machen Gesellschaftsspiele oder lesen. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Menschen, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen, liegt uns am Herzen, denn nur wenn die Chemie stimmt, sind alle Beteiligten rundum zufrieden.

Mit unserem Handeln entlasten wir pflegende Angehörige, dich sich meist aufopferungsvoll um den zu Pflegenden kümmern und ihre eigene Gesundheit und Ausgeglichenheit dabei aus den Augen verlieren. Mit unserer Hilfe schaffen wir pflegenden Angehörigen wieder Freiräume, um neue Energie zu tanken und den eigenen Bedürfnissen gerecht zu werden, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.

 

 

 

Anspruch und Finanzierung der Alltagsbegleitung

Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes, das 2015 in Kraft getreten ist, haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf eine Alltagsbegleitung, die über die sogenannte Verhinderungspflege und die Entlastungsleistungen finanziert werden.

Wer in Pflegegrad 2 und höher eingestuft ist, kann die Leistungen des Alltagsbegleiters über die Pflegekasse abrechnen. Das sind bis zu 2.418 Euro im Jahr über die Verhinderungspflege.

Zudem haben alle Pflegebedürftige, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen.

Gern informieren wir darüber in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Service für haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen geht es nicht darum, Reinigungspersonal zu ersetzen, sondern vielmehr darum, unsere Kunden dabei zu unterstützen, ihren Haushalt weitestgehend selbst zu bewerkstelligen. So benötigen depressive Patienten oft nur eine Anleitung zu üblichen Reinigungsarbeiten wie Abfallentsorgung, Aufräumen, ect. In diesem Fall machen wir auf Missstände aufmerksam und unterstützen dabei, Eigeninitiative zu entwickeln.

Gemeinsam entwickeln wir Einkaufslisten und Speisepläne, erledigen den Einkauf nicht nur von Lebensmitteln sondern auch aller notwendigen Bedarfsgegenstände der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung, und verstauen die eingekauften Waren sinnvoll.

Wir unterstützen bei der Pflege von Wäsche und Kleidung und der Blumenpflege innerhalb der Wohnung und auf dem Balkon.

 

© Hanne Pawel. Alle Rechte vorbehalten.                                      

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