Beratung & Organisation

Der Anspruch auf Pflegeberatung 

Die Pflegelandschaft in Deutschland ist für den Laien oft schwer zu durchschauen. Pflegende Angehörige sind mit der häuslichen Pflege stark beansprucht und vielen fehlt die Zeit und Energie, sich mit dem komplexen Thema der gesetzlichen Unterstützung auseinanderzusetzen.

So stellen wir fest, dass aus Überforderung, gesetzliche Leistungen nicht oder erst sehr spät in Anspruch genommen werden.

Dabei ist die Pflegeberatung eine gesetzlich verankerte Leistung und wird mit den Pflegekassen abgerechnet. Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch darauf, bestmöglich über seine Situation und individuelle Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu werden. Darüberhinaus gibt es noch Zusatzleistungen und Zusatzangebote, die je nach individueller Situation zur Verfügung stehen würden.    

Unsere Aufgabe im Rahmen der Pflegeberatung besteht darin, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen alle Informationen zum Anspruch auf eine umfassende Betreuung sowohl in der Grundpflege als auch in der Behandlungspflege zur Verfügung zu stellen. 

Beratung in Ihrem Zuhause

Wir beraten Sie in Ihrer häuslichen Umgebung, möglichst zusammen mit vertrauten Personen. In ersten Gesprächen kann es um die vorhandene Situation, offene Wünsche und Bedürfnisse gehen und um Ressourcen und Fähigkeiten. Wir sprechen über Lösungsmöglichkeiten und zur Verfügung stehende Hilfsmittel. 

Wenn es möglich ist werden Angehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstige Menschen, die in Kontakt zu der pflegebedürftigen Person stehen, mit einbezogen. Ganz wichtig ist uns, eine Vertrauensbasis zu allen Beteiligten zu schaffen.

 

 

 

 

Unsere Qualifikation

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle gem. § 37Abs7 und dürfen die bei bestehendem Pflegegrad notwendigen Beratungseinsätze durchführen. (Bei Pflegegrad 1-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich).

Folgende Bereiche gehören zu unseren Aufgaben im Rahmen der Pflegeberatung und Betreuung:

Formalitäten

  • Prüfung der aktuellen Pflegequalität.
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit und zur Erteilung eines Pflegegrades.
  • Erstellung von pflegefachlichen Stellungnahmen und Notwendigkeitsbescheinigungen.
  • Unterstützung bei der Höherstufung des Pflegegrades und Beratung beim Widerspruch gegen die Erteilung eines zu niedrigen Pflegegrades.

 

Eine individuelle häusliche Schulung gem. §45 SGB XI beinhaltet unter anderem die Themen:

  • Leistungen Pflegeversicherung und deren Einsatzmöglichkeiten

  • Pflege von Pflegebedürftigen
  • 
Bedarfsermittlung  hinsichtlich der häuslichen Versorgung

  • Sicherstellung der langfristigen häuslichen Versorgung

  • Umgang mit Erkrankungen, chronischen Erkrankungen und Behinderungen
  • 
Leistungen Pflegedienst / Betreuungsdienst und deren Einsatzmöglichkeiten
  • 
Wohnumfeldberatung
  • 
Hilfsmittel, Alltagshelfer

  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

  • Hausnotrufsystem
  • 
Versorgungsmöglichkeiten in Ergänzung zum SGB XI
  • 
und noch vieles mehr...

 

Betreuung & Organisation

  • Hilfe bei der Suche nach Betreuungsangeboten, sowohl für die ambulante Pflege, die stationäre Pflege und die teilstationäre Pflege, wie beispielsweise Tagespflege.
  • Hilfestellung bei gerontopsychiatrischen Erkrankungen, wie etwa Alzheimer oder Demenz.
  • Organisation von Fremddienstleistern in Bereichen wie Reparaturarbeiten, Fensterputzen, Garten.

© Hanne Pawel. Alle Rechte vorbehalten.                                      

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