Die Pflegelandschaft in Deutschland ist für den Laien oft schwer zu durchschauen. Pflegende Angehörige sind mit der häuslichen Pflege stark beansprucht und vielen fehlt die Zeit und Energie, sich mit dem komplexen Thema der gesetzlichen Unterstützung auseinanderzusetzen.
So stellen wir fest, dass aus Überforderung, gesetzliche Leistungen nicht oder erst sehr spät in Anspruch genommen werden.
Dabei ist die Pflegeberatung eine gesetzlich verankerte Leistung und wird mit den Pflegekassen abgerechnet. Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch darauf, bestmöglich über seine Situation und individuelle Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu werden. Darüberhinaus gibt es noch Zusatzleistungen und Zusatzangebote, die je nach individueller Situation zur Verfügung stehen würden.
Unsere Aufgabe im Rahmen der Pflegeberatung besteht darin, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen alle Informationen zum Anspruch auf eine umfassende Betreuung sowohl in der Grundpflege als auch in der Behandlungspflege zur Verfügung zu stellen.
Wir beraten Sie in Ihrer häuslichen Umgebung, möglichst zusammen mit vertrauten Personen. In ersten Gesprächen kann es um die vorhandene Situation, offene Wünsche und Bedürfnisse gehen und um Ressourcen und Fähigkeiten. Wir sprechen über Lösungsmöglichkeiten und zur Verfügung stehende Hilfsmittel.
Wenn es möglich ist werden Angehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstige Menschen, die in Kontakt zu der pflegebedürftigen Person stehen, mit einbezogen. Ganz wichtig ist uns, eine Vertrauensbasis zu allen Beteiligten zu schaffen.
Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle gem. § 37Abs7 und dürfen die bei bestehendem Pflegegrad notwendigen Beratungseinsätze durchführen. (Bei Pflegegrad 1-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich).
Folgende Bereiche gehören zu unseren Aufgaben im Rahmen der Pflegeberatung und Betreuung:
Formalitäten
Eine individuelle häusliche Schulung gem. §45 SGB XI beinhaltet unter anderem die Themen:
Betreuung & Organisation
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